Peperonata alla Siciliana
Wir zitieren aus der Prüfungsordnung für angehende Mafiosi (PfaM):
§ 1: Der Prüfling ist verpflichtet, immer eine schwarze Sonnenbrille zu tragen.
§ 2: Der Prüfling hat seine Kentnisse im fachgerechten Plazieren von Pferdeköpfen unter Beweis zu stellen.
§ 3: Der Prüfling muß Hütchenspiele beherrschen, in der Lage sein ein Roulette adäquat zu bremsen und die Regeln von Poker, Black Jack, Mau Mau, Doppelkopf und Schwarzer Peter frei zitieren können.
§ 4: Der Prüfling muß das Anmischen und die standesgemäße Verwendung von Beton beherrschen.
§ 5: Der Prüfling muß in der Lage sein aus:
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eine Peperonata alla Siciliana zu kochen. Dabei ist auf die Einhaltung folgender Reihenfolge streng zu achten:
- Zwiebeln in Ringe und Paprika in Streifen schneiden.
- Tomaten vierteln und Kerne entfernen.
- Oliven grob hacken.
- Zwiebeln im heißen Öl dünsten.
- Paprikastreifen und Tomaten beifügen und mitbraten.
- Mit Salz und Pfeffer und evtl. Weinessig würzen.
- Nach 10 min. die Oliven untermischen.
- Topf zudecken und Gemüse schmoren lassen bis die Paprika weich, aber nicht verkocht sind.
- Parallel die Beilage zubereitet haben.
- Zwecks Beurteilung der Prüfungskommission vorsetzen.
§ 6: Der Prüfling darf niemals singen.
§ 7: Der Prüfling darf niemals pfeifen.
§ 8: Der Prüfling muß den Umgang mit Schmier- und Schutzgeldern beherrschen und eine sizilianische Buchführung vorlegen.