Zauberwald Verlag

Peperonata alla Siciliana

 

Wir zitieren aus der Prüfungsordnung für angehende Mafiosi (PfaM):

§ 1: Der Prüfling ist verpflichtet, immer eine schwarze Sonnenbrille zu tragen.

§ 2: Der Prüfling hat seine Kentnisse im fachgerechten Plazieren von Pferdeköpfen unter Beweis zu stellen.

§ 3: Der Prüfling muß Hütchenspiele beherrschen, in der Lage sein ein Roulette adäquat zu bremsen und die Regeln von Poker, Black Jack, Mau Mau, Doppelkopf und Schwarzer Peter frei zitieren können.

§ 4: Der Prüfling muß das Anmischen und die standesgemäße Verwendung von Beton beherrschen.

§ 5: Der Prüfling muß in der Lage sein aus:

  • 6 Zwiebeln,
  • 8 verschiedenfarbigen Paprikaschoten,
  • 600g Tomaten,
  • 1 - 2 Gläschen grünen Oliven,
  • Olivenöl,
  • Salz, Pfeffer und eventuell Weinessig,
  • sowie 1 kg Reis oder Bandnudeln
Der Pate

eine Peperonata alla Siciliana zu kochen. Dabei ist auf die Einhaltung folgender Reihenfolge streng zu achten:

  1. Zwiebeln in Ringe und Paprika in Streifen schneiden.
  2. Tomaten vierteln und Kerne entfernen.
  3. Oliven grob hacken.
  4. Zwiebeln im heißen Öl dünsten.
  5. Paprikastreifen und Tomaten beifügen und mitbraten.
  6. Mit Salz und Pfeffer und evtl. Weinessig würzen.
  7. Nach 10 min. die Oliven untermischen.
  8. Topf zudecken und Gemüse schmoren lassen bis die Paprika weich, aber nicht verkocht sind.
  9. Parallel die Beilage zubereitet haben.
  10. Zwecks Beurteilung der Prüfungskommission vorsetzen.

§ 6: Der Prüfling darf niemals singen.

§ 7: Der Prüfling darf niemals pfeifen.

§ 8: Der Prüfling muß den Umgang mit Schmier- und Schutzgeldern beherrschen und eine sizilianische Buchführung vorlegen.